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Steuerrecht

Sie haben Bedenken, ob der Ihnen zugestellte Steuerbescheid richtig ist?
Sie haben eine Erbschaft angenommen und sollen nunmehr Erbschaftssteuer bezahlen oder schlimmer: aus einer vermögenslosen Erbschaft sollen Sie als Erbe Steuerschulden des Erblassers bezahlen?
Sie wollen Klage gegen die Finanzbehörde wegen Nichtberücksichtung von Werbungskosten erheben?

In allen vorgenannten Fällen und sonstigen steuerrechtlichen Angelegenheiten bin ich Ihr kompetenter Rechtsanwalt gegenüber den Finanzbehörden und den Finanzgerichten, einschließlich dem Bundesfinanzhof München.

Ich werde gegen Bescheides des Finanzamtes auftragsgemäß
- Einspruch beim Finanzamt einlegen
- Klage gegen das zuständige Finanzamt beim Finanzgericht erheben
- ggf. Nichtzulassungsbeschwerde, rsp. Beschwerde beim Bundesfinanz

Wie Sie unter Informationen entnehmen können ist meine Tätigkeit Ihr gutes Geld wert.


Aufsichtsratstätigkeit

Aufgrund der langjährigen Erfahrung und Praxis im Bereich Rechts- und Steuerberatung übernimmt Rechtsanwalt Dipl. Betriebswirt (FH) Bankkaufmann Wolfgang Schiebel gerne Aufsichtsratsmandate in Ihrem Unternehmen.

Der Aufsichtsrat soll den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und überwachen. Auch wird der Aufsichtsrat in strategische Entscheidungen des Unternehmens eingebunden, prüft den Jahresabschluß oder macht Vorschläge zur Gewinnverteilung. Zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung dieser Aufgaben bedarf es fundierter rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Kenntnisse und Erfahrungen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrung und Praxis im Bereich der Rechtsberatung und Steuerberatung Rechtsanwalt Dipl. Betriebswirt (FH) Bankkaufmann Wolfgang Schiebel eine besondere Kompetenz und jahrzehntelange Erfahrung in rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Themen und übernimmt gerne Aufsichtsratsmandate in Ihrem Unternehmen.

Kein Rechtsgebiet ist so komplex wie das Steuerrecht, weshalb ich Ihnen mit meiner fachlichen Kompetenz mit Rat und Tat zur Seite stehe.

Meine Dienstleistungen sind
steuerliche Beratung und Vertretung
gegenüber allen Behörden und Gerichten.

Informationen

Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt

Im Wege der Zwangsvollstreckung hat das Finanzamt P im Wege der Amtshilfe für das
N bei meinem Mandanten Forderungen über insgesamt 79.000,00 € aus den Kalenderjahren 1986 bis 1989 gepfändet. Ich konnte für meinen Mandanten erreichen,
dass die Zwangsvollstreckung aufgehoben und die Forderungen nicht mehr geltend gemacht werden.

Steuerfalle Vermietung- und Verpachtung


Ein Ehepaar hat die Steuererklärung von einem Bekannten " der Steuerberater " ist machen lassen. Auf Nachfrage, haben Sie geäußert der Bekannte ist kein Steuerberater, sondern hat nur vorher beim Steuerberater gearbeitet. Der Bekannte war der Auffassung die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Einliegerwohnung von 300,00 € / monatlich müßten nicht deklariert werden. Diese Aussage ist natürlich falsch. Zwischenzeitlich wurde der Finanzbehörde die Vermietung der Einliegerwohnung bekannt und gegen das Ehepaar wurde ein Steuerstrafverfahren wegen Verdacht der Steuerhinterziehung eingeleitet.

Aus diesem Grunde empfehlen wir alle steuerrelevanten Einkünfte offenzulegen.

Bei kompetenter Beratung hätte ein guter steuerlicher Berater alle Ein- und Ausgaben der Einliegerwohnung deklariert und je nachdem, ob die Einnahmen oder die Ausgaben überwiegen, wäre u.U. etwas Einkommensteuer nachzuzahlen oder sogar erstattet worden.

Steuerfalle Ebay


Für manchen Ebay Händler gibt es nach Jahren erfolgreicher Tätigkeit ein böses erwachen, wenn er seinen erfolgreichen Ebay Handel im Nebenberuf nicht als Gewerbe angemeldet hat. Die Finanzbehörden beobachten die Ebay Händler regelmäßig über einen längeren Zeitraum um die Feststellung zu treffen, dass ein gewerblicher Handel vorliegt. Dies hat zur Folge, dass sodann über einen längeren Zeitraum (regelmäßig 3 bis 5 Jahre) sowohl Umsatzsteuer als auch Einkommensteuer nachbezahlt werden müssen. Hierbei kann die Steuernachzahlung unschwer einen Betrag von 10.000,00 € bis 50.000,00 € betragen. Wenn der Ebaygewinn bereits in Konsum umgewandelt worden ist, ist es bis zum privaten Insolvenzverfahren manchmal nicht mehr weit..................
Wenn Sie regelmäßig bei Ebay Verkäufe tätigen, sollten Sie sich daher zwingend beraten lassen. Als Gewerbetreibender können Sie auch keinen Gewährleistungsausschluß wie unter Privatpersonen üblich vereinbaren!

Daher:
Auch eine " kleine " Einkommensteuer-Erklärung sollte von Experten erstellt werden.
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle.


Das Finanzgericht Baden - Württemberg hat seinen Sitz in Stuttgart, sowie eine Geschäftsstelle in Freiburg.